RA Zinke absolviert Fachanwaltslehrgang Urheber- & Medienrecht erfolgreich

Um den Titel Fachanwalt zu führen, müssen Rechtsanwälte besondere theoretische und praktische Kenntnisse in dem entsprechenden Fachgebiet nachweisen. Dies kann für die theoretischen Kenntnisse durch einen Fachanwaltslehrgang mit einem Umfang von mindestens 120 Zeitstunden und abschließender Prüfung geschehen. Rechtsanwalt Zinke hat in der Zeit von September bis Dezember 2012 den Fachanwaltslehrgang der “DeutscheAnwaltAkademie” erfolgreich absolviert und damit seine besonderen Kenntnisse im Urheberrecht, Medienrecht, Presserecht, Telekommunikationsrecht, Verlags-/Musikverlagsrecht und Rundfunkrecht vertieft und nachgewiesen. Diese solide Wissensbasis auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung fließt direkt in die Beratungsleistung ein und ist für die Mandantschaft von unmittelbarem Nutzen.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Kanzlei-Zinke. Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.

Kommentare sind geschlossen.